Für die langjährige und erfolgreiche Tätigkeit in der Kinder- und/oder Jugendfeuerwehr werden von der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg verschiedene Ehrungen verliehen.
Dies sind
Alle Ehrungen werden als Dank und Anerkennung für die Arbeit in den Kinder- bzw. Jugendfeuerwehren verliehen.
Umfangreiche Informationen zu den Voraussetzungen für alle Ehrungen finden sich in den aktuellen Ehrungsrichtlinien.
Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Feuerwehrangehörige. Alle Ehrungen sind jedoch durch den zuständigen Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart bzw. den jeweils für die Kinderfeuerwehr zuständigen Stellen in den Landkreisen zu befürworten und der Hessischen Kinder- und Jugendfeuerwehr zur Entscheidung vorzulegen.
Die Weiterleitung der Anträge erfolgt im Rahmen des digitalen Antragsverfahrens automatisiert über die im System hinterlegten E-Mail-Adressen der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisverbände.
Individualregelungen in den einzelnen Kreisen bzw. Städten und Gemeinden hinsichtlich der Einbindung der Brandschutzaufsicht, der Kreisfeuerwehrverbände oder der Leiter der Feuerwehren sind möglich.
Für die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist jedoch die Befürwortung durch die zuständige Kreis- bzw. Stadtebene maßgeblich. Die endgültige Entscheidung über die Verleihung trifft der Landesjugendleiter.
Bei Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr erfolgt die Befürwortung ebenfalls durch die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg; die abschließende Entscheidung trifft die Deutsche Jugendfeuerwehr.